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Bürgerentlastungsgesetz sorgt für attraktive Möglichkeiten bei der privaten Altersvorsorge
Am 1. Januar 2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können dann deutlich höher von der Steuer abgesetzt werden als bisher. Zusammen mit der Anhebung des Grundfreibetrages als Folge des Konjunkturpakets II können sich steuerpflichtige Privathaushalte auf eine jährliche Ersparnis von bis zu mehreren Hundert Euro freuen. Dieses Geld sollte unbedingt in die private Altersvorsorge investiert werden. Denn auf die Notwendigkeit zusätzlichen Sparens fürs Alter hat gerade erst auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hingewiesen.

Mit dem Inkrafttreten des „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“, das für Millionen Bundesbürger zu einer deutlichen finanziellen Entlastungen führen wird, folgt die Politik einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008, wonach Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu den existenznotwendigen Aufwendungen zählen und demnach weitgehend steuerfrei sein müssen. Laut Marc Kalass, Prokurist und Direktor Vertriebsunterstützung der OVB Vermögensberatung AG, werden „Arbeitnehmer somit jährlich um weit über neun Milliarden Euro entlastet“.

Bis zu 8,8 Prozent mehr Netto vom Brutto
Bisher können Arbeitnehmer und Beamte die entsprechenden Beiträge zusammen mit ihren Aufwendungen für die gesetzliche Arbeitslosen- und private Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie für Unfall-, Haftpflicht- und Risikoversicherungen nur bis zu insgesamt 1.500 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Freiberuflern und Selbstständigen, die den gesamten Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen müssen, steht ein auf 2.400 Euro erhöhter Freibetrag zur Verfügung. Dies ändert sich zum Jahreswechsel. Ab 2010 dürfen gesetzlich Krankenversicherte ihre Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis auf den auf das Krankengeld entfallenden Anteil von 0,3 Prozent monatlich in voller Höhe von der Steuer absetzen. Bei Beitragssätzen von zurzeit 14,9 Prozent für die Kranken- und 1,95 Prozent für die Pflegeversicherung werden also 8,575 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts steuerfrei. Dieser Satz steigt sogar auf 8,825 Prozent, wenn Arbeitnehmer oder Beamte keine eigenen Kinder haben und deswegen einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz an die Pflegeversicherung entrichten müssen.

Auch die Freibeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen steigen 2010
Auch künftig können gesetzlich Krankenversicherte zusätzliche Komfortleistungen über Wahl- oder Zusatztarife steuerlich nicht geltend machen. Bei privat Krankenversicherten wird nur der Anteil am Beitrag als abzugsfähig anerkannt, der das Niveau einer gesetzlichen Krankversicherung nicht übersteigt – Beitragsteile für Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und Krankenhaustagegeld müssen also auch in 2010 zunächst einmal aus dem versteuerten Einkommen aufgebracht werden. Allerdings sind solche Sonderleistungen im Rahmen der zum 1. Januar 2010 von 1.500 Euro bzw. 2.400 Euro auf 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro steigenden Freibeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Hinzu kommt, dass privat Krankenversicherte ab 2010 im Rahmen der genannten Voraussetzungen in ihrer Steuererklärung auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Ehepartner und für kindergeldberechtigte Kinder als Sonderausgaben geltend machen können.

Sowohl privat als auch gesetzlich Krankenversicherte profitieren
Besonders kräftig werden also privat Krankenversicherte vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren, wobei der Vorteil mit steigendem Einkommen wegen des höheren Grenzsteuersatzes umso größer ausfällt. Bei einer Verteilung der Gesamtentlastung von etwa 9,5 Milliarden Euro auf die wirklich Einkommensteuer zahlenden Haushalte wird jeder Haushalt im Jahr 2010 etwa 400 Euro mehr zur Verfügung haben. Im Einzelfall aber auch mehr, wie Marc Kalass erklärt: „Weil über das Konjunkturpaket II zum 1. Januar 2010 auch der Grundfreibetrag von 7.834 Euro auf 8.004 Euro steigt, erhält z. B. ein 32-jähriger unverheirateter und kinderloser Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen dann eine zusätzliche jährliche Förderung von knapp 600 Euro.“

Zusätzliche Ersparnisse unbedingt in private Altersvorsorge investieren
Das ab Januar 2010 zusätzlich zur Verfügung stehende Geld sollte nach Ansicht des OVB Experten vorrangig in eine zusätzliche private Altersvorsorge investiert werden. Angesichts der demografischen Entwicklung mit immer weniger Beitragszahlern in der gesetzlichen Rentenversicherung und immer mehr Rentenempfängern mit zudem steigender Lebenserwartung wird eine unzureichende Sparquote mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Altersarmut führen. Dies belegen nicht nur zahlreiche Studien. Darauf hat vielmehr erst vor wenigen Tagen auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Vorstellung des Rentenberichts 2009 hingewiesen: „Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht es für jeden einzelnen erforderlich, noch stärker als in der Vergangenheit zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, um den gewohnten und gewollten Lebensstandard auch im Alter halten zu können.“ Hierzu sollten unbedingt die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die umfangreichen staatlichen Fördermöglichkeiten genutzt werden.

Fazit: Im Zusammenhang mit dem seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz bieten sich insbesondere Riester- und Basisrenten sowie die betriebliche Altersversorgung an. Die kräftige finanzielle Entlastung durch das Bürgerentlastungsgesetz ab dem Jahr 2010 sowie die staatliche und steuerliche Förderung bei diesen Vorsorgeprodukten ermöglichen künftig den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge mit geringem finanziellem Aufwand.

Kontakt bei Anfragen oder für weiterführende Informationen:
Marc Kalass
Prokurist / Direktor Vertriebsunterstützung
OVB Vermögensberatung AG
Heumarkt 1
50667 Köln
mkalass@ovb.de

Über die OVB Vermögensberatung AG
Die OVB Vermögensberatung AG ist die deutsche, operativ tätige Landesgesell-schaft des europaweit tätigen Finanzdienstleisters OVB Holding AG. Diese ist ne-ben Deutschland in 13 weiteren europäischen Ländern vertreten. Derzeit beraten gut 4.700 hauptberufliche OVB Finanzberater europaweit rund 2,8 Millionen Kun-den in allen Fragen rund um allgemeine und private Altersvorsorge, Vermögens-aufbau und -sicherung sowie den Erwerb von Wohneigentum. In Deutschland ist die OVB aktuell mit rund 580 Büros vertreten und berät mit rund 1.100 Finanzbera-tern mehr als 693.000 Kunden. Im Geschäftsjahr 2008 erwirtschaftete die OVB in Deutschland Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 85,2 Mio. Euro sowie ein EBIT von 7,4 Mio. Euro (Stand Geschäftsbericht 2008). Internet: www.ovb.de.

Über den OVB Konzern
Der OVB Konzern mit Sitz der Holding in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit Gründung der OVB Vermögensberatung AG im Jahr 1970 in Deutschland steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Vermögensschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt der OVB Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit rund 2,8 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB ist aktuell in insgesamt 14 Ländern aktiv, wobei gut 4.700 hauptberufliche Finanzberater für den Konzern tätig sind. 2008 erwirtschaftete die OVB Holding AG, die seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard, ISIN DE0006286560) notiert ist, mit ihren Tochtergesellschaften Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 260,2 Mio. Euro sowie ein EBIT von 28,8 Mio. Euro.

  
Themendienst Dezember 2009

Bürgerentlastungsgesetz sorgt für attraktive Möglichkeiten bei der privaten Altersvorsorg
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